Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind eine Notwendigkeit und als Schutz beider Vertragspartner gedacht. Sie sollen Missverständnisse vermeiden. Jenni Hansen ist bemüht, die AGB fair für Auftraggeber und Auftragnehmer zu gestalten.

§ 1 Geltungsbereich

Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen von Jenni Hansen, im Folgenden Auftragnehmerin genannt, an die Kunden, im Folgenden Auftraggeber genannt. Sie gelten insbesondere für sämtliche Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Planung, Ausrichtung und Durchführung einer freien Trauung.

§ 2 Angebot, Vertragsabschluss, Leistungsumfang

(1) Sämtliche Angebote der Auftragnehmerin sind bis zum Abschluss des Vertrages freibleibend. Die Auftragnehmerin wird dem Auftraggeber nach einer ersten Kontaktaufnahme ein Angebot in Textform zukommen lassen. Wenn das Angebot dem Auftraggeber zusagt, wird ein Kennenlerntermin vereinbart.

Entschließt sich der Auftraggeber nach dem persönlichen Kennenlernen, das Angebot anzunehmen, so hat er dies der Auftragnehmerin in Textform (z. B. per E-Mail) mitzuteilen. Der Auftraggeber erhält daraufhin eine erste Abschlagsrechnung über 50 % des im Angebot genannten Gesamtpreises.

Mit Zahlungseingang der ersten Abschlagszahlung auf dem Konto der Auftragnehmerin kommt der Vertrag zustande. Die verbleibenden 50 % des vereinbarten Gesamtpreises werden gemäß § 4 dieser AGB fällig.

(3) An das Angebot hält die Auftragnehmerin sich 7 Tage ab Datum des Angebots gebunden.

(4) Der Leistungsumfang entspricht dem angenommenen Angebot. Änderungen, Erweiterungen oder Einschränkungen des Auftrags können im gegenseitigen Einvernehmen in Textform erfolgen. Um den Leistungsumfang konkretisieren zu können, finden nach Vertragsschluss ein bis zwei Vorgespräche in den Räumlichkeiten der Auftragnehmerin statt, soweit nicht ein anderer Ort vereinbart ist. Der Ablaufplan der Zeremonie wird dem Auftraggeber innerhalb der vereinbarten Frist von der Auftragnehmerin in Textform per Mail zur Verfügung gestellt.

(5) Die Auftragnehmerin ist berechtigt, Änderungen und Abweichungen bezüglich einzelner vertraglicher Leistungen vorzunehmen, sofern diese nach Vertragsabschluss im Sinne der planmäßigen Durchführung der freien Trauung erforderlich werden. Das Recht erstreckt sich nur auf solche Änderungen und Abweichungen, durch welche das Gesamtbild der freien Trauung nicht beeinträchtigt wird. Für die Durchführung der freien Trauung gilt insoweit die künstlerische Freiheit, d. h. die Art der Durchführung oder Bestandteile der Rede können nicht Grund für eine nachträgliche Mängelrüge sein. Abweichungen vom schriftlichen Redemanuskript sind möglich.

§ 3 Pflichten und Rechte des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber ist berechtigt, den von der Auftragnehmerin übersandten Ablaufplan zu kopieren, abzudrucken und im Zusammenhang mit der freien Trauung zu verwenden.

(2) Der Auftraggeber genehmigt der Auftragnehmerin die Verwendung des Ablaufplans sowie der von ihr erstellten Texte als Anschauungsmaterial und zu Werbezwecken unter Einhaltung des Datenschutzes des Auftraggebers. Weiter erklärt sich der Auftraggeber damit einverstanden, dass die Auftragnehmerin zu Zwecken der Eigenwerbung Fotografien von den Feierlichkeiten auf ihrer Homepage und in sozialen Medien veröffentlichen darf. Die Auftragnehmerin wird ohne vorherige Zustimmung die Gesichter vom Brautpaar oder deren Gästen verbergen.

(3) Mitschnitte der Trauungszeremonie auf Tonträgern oder Videoaufnahmen dürfen vom Auftraggeber ausschließlich für private Zwecke angefertigt und genutzt werden. Eine kommerzielle Nutzung, Verfremdung, Veröffentlichung im Internet oder in anderen Medien ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der Auftragnehmerin untersagt. Bei einer Verletzung macht sich der Auftraggeber schadensersatzpflichtig.

§ 4 Zahlungsbedingungen

(1) Das vereinbarte Honorar wird in zwei Teilzahlungen entrichtet:

Die erste Abschlagszahlung in Höhe von 50 % des vereinbarten Gesamtpreises ist bei Buchung fällig. Mit Zahlungseingang auf dem Konto der Auftragnehmerin kommt der Vertrag zustande.

Die verbleibenden 50 % des vereinbarten Gesamtpreises sind spätestens 14 Tage vor dem vereinbarten Trauungstermin zur Zahlung fällig. Die entsprechende Rechnung wird dem Auftraggeber in der Regel zwei bis vier Wochen vor der Trauung übermittelt.

(2) Sämtliche im Angebot genannten Preise verstehen sich als Endpreise inklusive der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer sowie sämtlicher Fahrtkosten. Eine gesonderte Berechnung von Fahrtkosten erfolgt nicht.

(3) Veranstaltungsbedingt anfallende Gebühren oder Kosten, beispielsweise GEMA-Gebühren, die nicht Bestandteil des vereinbarten Leistungsumfangs sind, sind vom Auftraggeber unmittelbar zu entrichten.

§ 5 Rücktritt/Kündigung

(1) Sofern die Durchführung der geplanten freien Trauung aus Gründen der höheren Gewalt, somit einem unvorhergesehenen, von beiden Parteien nicht beeinflussbaren außerordentlichen Grund unmöglich werden sollte, sind beide Vertragspartner zum Rücktritt berechtigt. Der Rücktritt hat schriftlich gegenüber der anderen Partei zu erfolgen.

(2) Die Kündigung des vorliegenden Vertrages ist für die Parteien lediglich aus außerordentlichen Gründen rechtlich zulässig. Als außerordentliche Gründe gelten z. B. (nicht abschließend) die Nichterbringung vertraglich geschuldeter Leistungen trotz schriftlicher Mahnung und Fristsetzung, ein erheblicher Verstoß gegen vertragliche Pflichten durch die andere Partei, sodass die weitere Durchführung des Vertrages unzumutbar wird (z. B. wesentliche Änderungen im Ablauf der Trauung wie Uhrzeit oder Ort oder ethische / moralische Interessenskonflikte) oder die Einleitung des vorläufigen Insolvenzverfahrens über das Vermögen der anderen Vertragspartei. Die Kündigung hat schriftlich gegenüber der anderen Vertragspartei zu erfolgen.

(3) Die ordentliche Kündigung ist ausgeschlossen.

(4) Im Falle des Rücktritts bzw. der nicht durch die Auftragnehmerin verschuldeten Kündigung des Vertrages hat der Auftraggeber der Auftragnehmerin die bis zum Zeitpunkt der Kündigung/des Rücktritts entstandenen Aufwendungen sowie im Zusammenhang mit dem Vertrag folgende Aufwendungen zu ersetzen. Darüber hinaus gilt im Falle der nicht durch die Auftragnehmerin verschuldeten Kündigung/Rücktritt § 6 Abs. 2 entsprechend.

§ 6 Stornierung

(1) Unabhängig von der Möglichkeit zum Rücktritt oder Kündigung des Vertrages gewährt die Auftragnehmerin dem Auftraggeber das Recht, den geschlossenen Vertrag zu stornieren.

(2) Storniert der Auftraggeber den geschlossenen Vertrag, fallen Stornierungskosten wie folgt an:

– Nach Abschluss des Vertrages und bis 8 Monate vor dem vereinbarten Trauungstermin: 1. Abschlagszahlung (in der Regel 50 % des im Angebot benannten Betrages)

– Bis vier Monate vor dem vereinbarten Trauungstermin: 80 % des vereinbarten Preises

– Weniger als vier Monate vor dem vereinbarten Trauungstermin: 100 % des vereinbarten Preises

Die Stornierungskosten verstehen sich abzüglich eventuell ersparter Fahrtkosten und Aufwendungen. Bei den Stornierungskosten wurde berücksichtigt, dass in den angegebenen Zeiträumen ein entsprechender Arbeitsaufwand bereits angefallen ist und insbesondere ab einem gewissen Zeitpunkt der Termin für die Trauung durch die Auftragnehmerin nicht anderweitig vergeben werden kann. Dem Auftraggeber bleibt es jedoch unbenommen nachzuweisen, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die in Abs. 2 genannte Pauschale ist.

(3) Ist die Auftragnehmerin infolge von Krankheit, Unfall oder anderen wichtigen Gründen (wie z. B. Todesfall in der Familie etc.) nicht dazu in der Lage, die vertraglich vereinbarte Leistung zu erbringen, wird sie versuchen, geeigneten Ersatz zu stellen. Nimmt der Auftraggeber den Ersatz an, ist er zur Zahlung des vereinbarten Honorars verpflichtet. Andernfalls berechnet die Auftragnehmerin ausschließlich die Kosten der bereits erbrachten Leistungen.

§ 7 Haftung

(1) Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, die ihr übertragenen Aufgaben mit fachlicher Sorgfalt nach bestem Wissen und Gewissen durchzuführen. Die Auftragnehmerin haftet gegenüber dem Auftraggeber wegen der Verletzung vertraglicher oder außervertraglicher Pflichten oder bei der Vertragsanbahnung nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Gleiches gilt für die Haftung ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die Auftragnehmerin – außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen – nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

(2) Die Auftragnehmerin haftet nicht für nicht verschuldete Verspätungen wegen höherer Gewalt, wie beispielsweise eine Autopanne, ein Autounfall, Verkehrsstau oder widrige Witterungsverhältnisse (starker Regen, Schnee oder Ähnliches).

(3) Die Auftragnehmerin haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden. Ansprüche des Auftraggebers gegenüber Dritten sind von diesem auf seine Kosten unverzüglich direkt gegenüber dem Dritten geltend zu machen.

(4) Die Auftragnehmerin haftet auch nicht für Schäden, die aus Vorgängen, die auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers und entgegen der Empfehlung der Auftragnehmerin stattfinden, resultieren.

§ 8 Verjährung

Mögliche Schadenersatzansprüche des Auftraggebers, mit Ausnahme solcher, die aus der Verletzung von Leib, Leben und Gesundheit entstehen, verjähren binnen eines Jahres nach Entstehung.

§ 9 Mängel

Mängel und Beanstandungen sind der Auftragnehmerin unverzüglich nach Kenntniserlangung mitzuteilen. Kommt der Auftraggeber seiner Mitteilungspflicht nicht fristgerecht nach und können diese deshalb während der freien Trauung nicht behoben werden, können aus diesen Mängeln keine Ansprüche des Auftraggebers hergeleitet werden.

§ 10 Durchführungsvoraussetzungen

(1) Der Auftraggeber muss gewährleisten, dass die Auftragnehmerin während der Zeremonie vor Regen, frontal von vorne kommender Sonneneinstrahlung und anderen störenden Witterungseinflüssen geschützt ist. Anderenfalls kann die Auftragnehmerin die Durchführung der Zeremonie verweigern bzw. nicht für eine ordnungsgemäße Zeremonie garantieren.

(2) Bei eventuell gebuchter Technik ist ein ausreichend abgesicherter Stromanschluss im Bereich der Stellfläche der Technik notwendig. Die Stellfläche muss für die jeweilige Technik ausreichend dimensioniert sein. Die Technik (auch von vermittelten Künstlern mitgebrachte Technik) muss in jedem Fall absolut wasserdicht überdacht und geschützt vor Spritzwasser, seitlich einfallendem Regen, aufwirbelndem Staub, direkter Sonneneinstrahlung und anderen für die Technik schädlichen Einflüssen stehen.

(3) Bei schwierigen Anlieferbedingungen (z. B. kein Fahrstuhl, starke Steigung oder Gefälle, stark unebene Bodenstruktur, keine Parkmöglichkeit direkt am Trauungsort etc.) hat der Auftraggeber dafür Sorge zu tragen, dass Hilfe für die Auftragnehmerin beim Anliefern der Technik und anderen erforderlichen Mitteln zur Verfügung steht. Andernfalls behält sich die Auftragnehmerin vor, die freie Trauung ohne die Technik durchzuführen.

§ 11 Miete

(1) Für den Fall, dass bei der Ausrichtung der freien Trauung Mietgegenstände der Auftragnehmerin in Anspruch genommen werden, so sind diese mit der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt zu behandeln. Entstandene Schäden, die in das Verschulden des Auftraggebers oder in dessen Lager stehender Personen (z. B. Gäste) fallen, sind der Auftragnehmerin in vollem Umfang zu ersetzen.

§ 12 Datenschutz

Alle vom Auftraggeber an die Auftragnehmerin überlassenen Daten werden im Sinne der Datenschutzgrundverordnung vertraulich behandelt und gegenüber Dritten nur zum Zwecke der Durchführung dieses Vertrages offengelegt und weitergeleitet.

§ 13 Urheberrecht

(1) Die Internetseite www.weddingwords.de und andere auf ihr erscheinende Inhalte wie Textbeiträge, Grafiken, Logos etc. sind urheberrechtlich geschützt. Insbesondere ist damit die Veröffentlichung, Vervielfältigung, Wiedergabe, Nachbildung, Übertragung oder Verbreitung der Inhalte in der Öffentlichkeit, elektronischen oder Printmedien sowie eine kommerzielle Nutzung untersagt.

(2) Die Auftragnehmerin ist Urheberin aller von ihr geschriebenen Manuskripte, Gedichte und Geschichten. Sollte der Auftraggeber diese Werke oder Teile davon für andere Zwecke weiterverwenden, so ist die Auftragnehmerin als Urheberin anzugeben. Dies gilt zeitlich unbegrenzt auf unbestimmte Zeit und insbesondere über das Vertragsverhältnis hinaus.

§ 14 Widerrufsbelehrung

Nur soweit der Vertrag außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wurde oder als Fernabsatzvertrag gilt, steht dem Auftraggeber, wenn er Verbraucher ist, ein Widerrufsrecht wie folgt zu:

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Jennifer Hansen, Am Wollberg 7, 59439 Holzwickede, Tel.: 0151-56664772, jenni@weddingwords.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für die Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistung im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistung entspricht.

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden es zurück.)

An:

Jennifer Hansen

Am Wollberg 7

59439 Holzwickede

jenni@weddingwords.de

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

Bestellt am (*)/erhalten am (*): ____________________

Name des/der Verbraucher(s): ____________________

Anschrift des/der Verbraucher(s): ____________________

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier): ____________________

Datum: ____________________

(*) Unzutreffendes streichen.

§ 15 Schriftform/salvatorische Klausel

(1) Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform. Dasselbe gilt für dieses Schriftformerfordernis.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen hierdurch nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Ersatzregelung, die dem mit der unwirksamen Bestimmung angestrebten Zweck möglichst nahe kommt.

§ 16 Rechtswahl und Gerichtsstand

(1) Sitz der Auftragnehmerin ist Am Wollberg 7, 59439 Holzwickede.

(2) Das Vertragsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und der Auftragnehmerin unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(3) Gerichtsstand ist der Sitz der Auftragnehmerin, mithin Unna.

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